Allgemeine Vertragsbedingungen
des Treffpunkt Sport
- Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Treffpunkts Sport mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglied ist jede Person, welche mit dem Treffpunkt Sport einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen hat.
- Abschlussdatum und Vertragsbeginn
Der Mitgliedschaftsvertrag wird wirksam mit den beiderseitigen Unterschriften des Mitglieds und des Treffpunkt Sports auf dem Aufnahmeantrag. Die Leistungen können im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden. Der Vertragsbeginn ist in dem Aufnahmeantrag ausdrücklich vereinbart.
- Vertragsinhalt
Eine Mitgliedschaft im Treffpunkt Sport berechtigt Sie zur Nutzung des vertraglich vereinbarten Leistungsspektrums. Dieses kann monatlich zum 15. Kalendertag in der Anzahl der Termine/Woche verändert werden. Die Übungen/Geräte werden ausschließlich durch unsere qualifizierten Sportwissenschaftler/-therapeuten festgelegt. Durch die festgelegten Termine stellen wir sicher, dass Sie ausnahmslos unter Aufsicht eines dafür ausgebildeten Übungsleiters trainieren. Jede Trainingseinheit dauert 45-60 Minuten und findet im vereinbarten Zeitfenster statt. Eine Änderung der vereinbarten Trainingszeiten ist nur nach Absprache möglich. Das Nachholen eines versäumten Trainingstermins ist nur in der entsprechenden Kalenderwoche möglich. Das Nachholen zu einem Termin außerhalb der Kalenderwoche ist in Ausnahmefällen nur nach individueller Absprache möglich.
- Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge
Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Die Mitgliedschaft ist monatlich bis zum 15. Kalendertag zum Ende des übernächsten Monats schriftlich kündbar. Eine Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft existiert nicht. Die schriftliche Kündigung kann direkt im Treffpunkt Sport abgegeben oder an den Treffpunkt Sport, Rosa-Luxemburg-Straße 20-30, 04103 Leipzig versandt werden. Unter “schriftlich” im Sinne des Vertrages ist eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung zu verstehen.
- Ruhen der Mitgliedschaft
Eine Ruhezeit (z.B. urlaubsbedingt) ist für den Vertrag aufgrund der nicht vorhandenen Mindestlaufzeit sowie der zehnwöchigen Kündigungsfrist grundsätzlich nicht möglich. Falls jedoch ärztlich indizierte Maßnahmen (z.B. OP mit anschließender stationärer oder ambulanter Rehabilitation, IRENA) vorliegen, für die die Teilnahme an der MTT oder dem Rehabilitationssport kontraindiziert ist, kann nach vorheriger Absprache der Vertrag für den betreffenden Zeitraum ruhen. Dies muss ausnahmslos für den entsprechenden Zeitraum in schriftlicher Form durch einen ärztlichen Nachweis erfolgen. Aufgrund der regulären Teilnehmerobergrenze von 10 Teilnehmern pro Trainingstermin, kann die vereinbarte Trainingszeit, sofern die Stilllegung des Vertrages länger als 4 Wochen beträgt, nicht mehr garantiert werden.
Erfolgt die ärztlich indizierte Ruhezeit nach einer Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den Zeitraum der Ruhezeit.
- Mitgliedsbeitrag / SEPA Lastschriftverfahren
Das Mitglied ermächtigt den Treffpunkt Sport durch ein von ihm ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum monatlichen Einziehen des vereinbarten Beitrages. Das SEPA-Lastschriftmandat endet automatisch mit dem Ende der Mitgliedschaft. Im Falle einer durch das Mitglied verschuldeten Rücklastschrift, hat das Mitglied die anfallenden Gebühren uneingeschränkt zu übernehmen. Erfolgt die Erstattung des versäumten Mitgliedsbeitrages nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, wird der Vorgang an ein betreuendes Inkassobüro übergeben. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die vom Treffpunkt Sport auf dem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit den vom Mitglied vereinbarten Bedingungen seines Kreditinstitutes.
- Mitgliedskarte
Treffpunkt Sport führt Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Nutzung nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Dafür wird für das Mitglied eine Mitgliedskarte erstellt, welche das Mitglied jeweils auf Verlangen vorzeigen muss. Die Mitgliedskarte ist bei Vertragsende abzugeben.
- Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeiter von Treffpunkt Sport sind befugt, dem Mitglied im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um die Hausordnung vom Treffpunkt Sport durchzusetzen.
- Haftung
Treffpunkt Sport schließt jede Haftung für Schäden des Mitglieds und für Schäden des von vom Mitglied benannten Nutzers oder von vom Mitglied mitgebrachten Besuchern einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Treffpunkt Sports beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Treffpunkt Sports beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen dürfen.
- Datenschutz
Treffpunkt Sport erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar vom Mitglied oder über die Nutzung seiner Einrichtung wie auch seiner Internetseiten erhält. Zugang zu den gespeicherten Daten haben nur der Treffpunkt Sport und die mit der Vertragsdurchführung beauftragten Unternehmen. Die Daten werden ausschließlich für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages zwischen dem Mitglied und Treffpunkt Sport genutzt. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.treffpunkt-sport.de.
- Änderungen dieser Vertragsbedingungen
Treffpunkt Sport ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Treffpunkt Sport wird das Mitglied über die Änderungen informieren und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Das Informieren erfolgt über einen aktuellen Aushang in den Räumlichkeiten sowie auf der Homepage. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich über die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie mögliche Änderungen, die von der Geschäftsführung des Treffpunkt Sports vorgenommen werden, auf dem Laufenden zu halten.
- Nebenabreden / Teilnichtigkeit
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der obigen Bestimmungen ungültig sein, so gelten die übrigen Bestimmungen des Vertrages weiter. Die ungültige Regelung wird durch eine ihr am nächsten kommende Regelung ersetzt. Stand – August 2022